Das Begriffspaar »Recht und Psychiatrie« markiert ein wichtiges gesellschaftliches Konfliktfeld. Immer dann, wenn für Entscheidungen in Gesetzgebung oder Rechtsprechung und für Tätigkeiten von Behörden und Institutionen sowohl rechtliche als auchpsychiatrisch-psychologische Gesichtspunkte wesentlich sind, werden Grundrechte tangiert. Nur beispielhaft seien genannt:Würde des Menschen, Freiheit der Person, Leben und körperliche Unversehrtheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.Die Fachzeitschrift »Recht & Psychiatrie« wurde im Jahre 1983 im Zuge der Psychiatriereformbewegung gegründet. Den Grundund Menschenrechten verpflichtet, versteht sie sich als kritisches Diskussions- und Informationsforum für die in Institutionen undBehörden, Gesetzgebung und Rechtsprechung Tätigen, für Psychiater und Psychologen, Pflegekräfte und Sozialarbeiter, Juristenund politisch Verantwortliche.Zu den Schwerpunktthemen der Zeitschrift gehören:- Psychiatrischer Maßregelvollzug und Justizvollzug- Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Unterbringung- Psychiatrisch-psychologische Begutachtung- Straftäterbehandlung und Verhaltensprognose- Sozialrecht und Betreuungsrecht- Rechte von Heimbewohnern